Unsere AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Immobilienvermittlung
 

1. Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme der Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des beiliegenden  Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.

2.  Angebot
Das Angebot der Maklerin versteht sich freibleibend  und unverbindlich und ist nur für den Adressaten persönlich bestimmt. Jede Weitergabe des Angebotes/der Information ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet, auch an Hausstandsangehörige (Lebensgefährten) und/oder Betriebsangehörige.                                         

Unbefugte Weitergabe löst nach  der Rechtsprechung hierzu einen Schadensersatz a us und zwar in voller Höhe der Provision, auch die der Verkäuferseite. Die Provision wird auch verlangt, wenn der Auftraggeber nicht alleine erwirbt, sondern mit Dritten zusammen, oder daß ein Dritter erwirbt, der mit dem Auftraggeber verbunden ist.

3. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

4. Provision
Mit  Abschluß des rechtswirksamen Kaufvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers/der Maklerin. Dieser beträgt bei Immobilien 3 % der Kaufpreissumme zzgl. der ges. Mehrwertsteuer, soweit nicht das umseitige Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist. Bei einem Mietvertrag berechnen wir 2 Monatsmieten kalt zuzügl. der ges. Mehrwertsteuer. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt. Die Honorarforderung wird mit Abschluß des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.

5. Vorkenntnis
Ist die vom Makler nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß des Vertrages dem Empfänger bereits bekannt, erklärt er dies dem Makler innerhalb einer Frist von 5 Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche braucht der Makler nicht gegen sich gelten zu lassen.

6. Gleichwertigkeit
Dem Abschluß eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen vergleichbaren Objektes des Verkäufers.

7. Beurkundung
Wir klären alle Kriterien für den Kaufvertrag  vorab einschließlich der Finanzierung/Zahlungsabwicklung und sind beim notariellen Kaufvertrag dabei.

8. Haftung

Die beiliegende Objektbeschreibung wurde aufgrund von Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Information soweit wie möglich überprüft, übernimmt aber für deren Richtigkeit keinerlei Haftung.

9. Schlußbestimmungen
Der Makler/die Maklerin nimmt keine Zahlungen  für den Verkäufer in Empfang. Erfülllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag  ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.

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